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Inklusion

Inklusion ist ein Menschenrecht
Inklusion – ein oft diskutierter Begriff in der heutigen Zeit. Doch was bedeutet das für uns als Gesellschaft im Allgemeinen und wie (er)leben wir Inklusion auf dem Hubertushof?

Begriffsdefinition
Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit, also das Gegenteil von Ausgrenzung.
Wenn jeder Mensch – mit oder ohne Behinderung und gleich welcher Herkunft und Religion – überall dabei sein kann, dann ist das gelungene Inklusion.
Dies gilt für die Arbeitswelt gleichermaßen wie für die Freizeit- und Urlaubsgestaltung.

Rechtsgrundlagen
Inklusion geht uns also alle an. Die UN hat in ihrer Behindertenrechtskonvention Inklusion als Menschenrecht festgeschrieben. Somit sind wir als Gesellschaft aufgefordert, aktiv Inklusion zu ermöglichen.
In Art. 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist festgelegt, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt werden darf. Und das Allgemeine Gleichstellungsgesetz regelt den Schutz vor Diskriminierung und schließt dabei weitere Gruppen ein und verbietet auch Diskriminierung aufgrund von Rasse und ethischer Herkunft, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Alter sowie sexueller Identität.

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